AGB

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Präambel
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsbedingungen gelten für alle von der Reisener UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der PAREBA Software angebotenen Dienstleistungen.

Die Dienstleistungen der Reisener UG (haftungsbeschränkt) richten sich ausschließlich an Personen oder Unternehmen, die bei Vertragsabschluss in Ausübung Ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (gewerbliche Nutzer) bzw. an juristische Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens und nicht an Verbraucher. Der Kunde versichert mit der Zustimmung dier AGB und Vertragsbedingungen, dass er ein entsprechender gewerbelicher Nutzer ist.

Die Content Agentur stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung je nach Wahl des Teilproduktes, Content anhand des Buchungsauftrages zu erstellen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf die vorgenannten Dienstleistungen der Reisener UG (haftungsbeschränkt) keine Anwendung.

§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Content der Content Agentur zur Nutzung über ein Datennetz, sowie damit verbundene weitere Leistungen.

Der Anbieter stellt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages die gebuchte Dienstleistung der Content Erstellung für die Übertragung über das Internet entgeltlich zur einfachen Nutzung zur Verfügung.

Die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfristen und gegebenfalls eingeräumte Konditionen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket und der öffentlich zugänglichen Preisliste und dem Leistungsspektrum.

Die Reisener UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Kundenaufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen, hier im speziellen Kundenaufträge aus den folgenden Umfeldern: gewaltverherrlichend, kinder- oder jugendgefährdend, radikales politisches Gedankengut beinhaltet oder verherrlicht, pornographische Inhalte, verbotene oder rechtswidrige Angebote.

§ 2 Pflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden den vertragsgegenständlichen Content nach Maßgabe § 3 zu Nutzung über ein Datennetz zugänglich zu machen und zu erhalten. Zu diesem Zwecke speichert der Anbieter den Content auf einem Server, der über § 1. Abs. 2 dieses Vertrages gewählte Datennetz für den Kunden jederzeit erreichbar ist.

Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden Zugang zur aktuellen Version des Buchungsauftrages (PDF) zu überlassen, ebenfalls zum Zugang des entsprechenden Contentplans und der entsprechenden Dienstleistung die in mit den entsprechenden Buchungen im Zusammenhang stehen.

§ 3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet ausschließlich seine für den Vertragsabschluss angegebenen Daten wahrheitsgemäß und umfänglich zu hinterlegen und anzugeben.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung des Content, das Lastschriftmandat als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Der Kunde ist verpflichtet, keine Angebote im Bereich und in den Umfeldern: gewaltverherrlichend, kinder- oder jugendgefährdend, radikales politisches Gedankengut beinhaltet oder verherrlicht, pornographische Inhalte, verbotene oder rechtswidrige Angebote zu betreiben. Sollte der Anbieter dieses feststellen, bzw. darauf hingewiesen werden, dass der Content der Content Agentur aktiv oder passiv für solche Zwecke eingesetzt wird, ist es dem Anbieter gestattet alle relevanten Informationen unverzüglich den staatlichen Behörden für weitere Ermittlungen auszuhändigen und behält sich ebenfalls das Recht für weitere rechtliche Schritte vor.

§ 4 Nutzung des Content
Der Anbieter räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages notwendigen einfachen Nutzungsrechte an des Content ein.

§ 5 Pflege des Content und der Datennetzverbindung
Der Anbieter überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit des Content Verwaltungssystem, das für die Bereitstellung des kundenspezifischen Content zur Verfügung steht.

§ 6 Aktueller Stand der Technik, Aktualisierung der Software
Die dem Kunden gem. § 2 Abs. 2 dieses Vertrages zur Verfügung zu stellende Content hat dem aktuellen Stand des Vertrages zu entsprechen.

§ 7 Datenhosting und Zugänge
Der Vertrag ist begrenzt auf die Zuverfügungstellung des Content, solange eine Vertragsbeziehung vorliegt, nach der Kündigung stellt die Content Agentur aber noch 12 Monate einen Zugang des bis dahin erstellten Content über das Internet zur Verfügung.

§ 8 Supportleistungen
Der Anbieter wird Fragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Content unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der jeweiligen Frage bei dem Anbieter beantworten.

§ 9 Unterbrechnung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des Content Verwaltungssystemes (§ 5) sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen (§ 4), dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechnung oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit frühzeitig minimal drei Tage vorher angekündigt und mit dem Kunden abgestimmt werden.

§ 10 Vergütung
Die Parteien vereinbaren folgende Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter im Einzelvertrag hinterlegten Vergütungen je nach Vertrag zu vergüten. Die Vergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß § 1 bis § 6 dieses Vertrages.

Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung gemäß der „Preisliste und Leistungsspektrum“ in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag wird sofort zur Zahlung fällig, als Zahlungsmittel gilt für die Contenterstellung das Zahlungsmittel des Lastschriftes, Überweisung per Banküberweisung oder Paypal.

Während der Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit gemäß § 8 dieses Vertrages besteht keine Pflicht des Kunden zur Vergütung, sofern die Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit mehr als fünf Stunden/Monat beträgt.

Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung der Preise ist auf maximal 5Prozentpunkte der Vergütunghöhe pro Jahr beschränkt. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.

§ 11 Obhutspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software, sowie das Benutzerhandbuch durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen.

§ 12 Nutzung durch Dritte; Weitervermietung
Der Kunde ist berechtigt, den vertragsgegenständliche Content Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen auch der Ausdruck des Content sowie das Fotokopieren des Content zählen, darf der Kunde anfertigen. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Content unter den Voraussetzungen des § 69e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.

§ 13 Umarbeitung des Content

Der Kunde darf Änderungen an dem Content vornehmen. Dies gilt für Änderungen, die für die Beseitigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigungablehnt oder – insbesondere wegen der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Verkauf der Anbieter Firma- zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.

§ 14 Gewährleistung
Für die Gewährleistung gelten im übrigen die Bestimmungen über den Dienstleistungsvertrag gemäß den § 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.

Auf die übrigen Verpflichtungen des Anbieters gemäß den § 3 bis § 7 dieses Vertrages finden die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts Anwendung.

Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde gemäß § 6 dieses Vertrages bereitstellt und diese von der Content Agentur zur Verfügung gestellt bekommt, nicht verantwortlich.

Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Content Agentur bzw. aus der Nutzung des Content Verwaltungssystemes resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche undaußervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auchim Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

§ 15 Datenschutz
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – sind dem Anbieterbekannt. Der Anbieter wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten. Desweiteren sind die Bedingungen zur Datenverarbeitung und des Datenschutzes im Bereich Datenschutz genauer definiert.

§ 16 Geheimhaltung
Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl des Anbieter als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zubitten.
Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine mit vorstehendem Absatz 1 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertragslaufzeit ist aus den Einzelverträgen zu entnehmen.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn – der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 11 bis § 14 dieses Vertrages nachhaltig verletzt – der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seinerVerpflichtung zur Zahlung der Vergütung gemäß § 9 dieses Vertrages nicht nachkommt.

Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Kunden insbesondere dann vor, wenn der Anbieter seiner4.Verpflichtung aus § 1 bis § 7 nicht nachkommt.

§ 18 Schlussbestimmungen
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Im Falle eines Verkaufs der Anbieter-Firma, bzw. des Produktes UNIT „Content Agentur“ als Solches und damit einhergehender Veränderung der Besitzverhältnisse der Content Agentur, gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer der UNIT „Content Agentur“ über. Sollte dieser seine Pflichten nicht vertragsgemäß nachkommen, erhält der Kunde den Content in der aktuellen Version kostenlos.

Für den Fall einer Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt Haltern am See als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

Haltern am See, den 01.07.2023